Rav Uri Scherki
Zum Gebet -
Bringe unsere Richter wieder
Übersetzung: Rafael Plaut
Dieser Segensspruch
stellt ein besonderes Gebet dar, in dem wir von G~tt erbitten, unsere ursprüngliche
Gerichtsbarkeit wie in frühen Zeiten zu erneuern, wie sie seit den Tagen
unseres Lehrers Moscheh bestand, und die uns im Laufe der Zeiten abhanden kam.
Dies kommt einer Bitte um die Wiedereinsetzung des Sanhedrins gleich, der
Erneuerung der zentralen Autorität, auf der die Göttlichkeit ruht und die für
alle Gesetzesfragen und Anleitung in allen spirituellen Dingen im ganzen Volk
Israel zuständig ist.
Dabei besteht natürlich
keine Absicht, die Bedeutung der Dajanim [als Religionsrichter
ausgebildete Rabbiner] aller Generationen herunterzuspielen, die diesen
Segensspruch wie alle anderen Juden auch zu allen Zeiten beteten. Sie fühlten
sich nicht gekränkt, daß man sagte: "Bringe unsere Richter wieder wie früher",
weil unsere Absicht bei diesem Gebet nicht darin besteht, die Rechtschaffenheit
und die Frömmigkeit unserer Dajanim in Zweifel zu ziehen, sondern um um
die Wiederherstellung des früheren Standes des Rechtswesens in Israel zu beten
- d.h., um die Wiedereinsetzung des Sanhedrins in der Quaderhalle des Tempels.
Wir bitten um die volle Geltung aller jüdischen Gesetze wie früher. Ohne
Sanhedrin und ohne dessen besondere Autorität können wir nicht in allen jüdischen
Gesetzesfragen richten, und die rabbanitische Rechtsprechung erstreckt sich nur
auf einen winzigen Teil der zahlreichen Bereiche der Halacha: das Ehewesen und
Teile der Regelungen von Eigentumsverhältnissen, doch werden die Gesetze der
Tora z.B. nicht zur Regelung von Staatsangelegenheiten herangezogen, nicht zu
gesellschaftlichen Fragen und nicht im Bereich der Kultur. Darum beten wir
"Bringe unsere Richter wieder wie früher".
Dieser Segenspruch baut
auf den vorangegangenen auf, "Stoße in das große Schofar zu unserer
Befreiung", denn das jüdische Rechtswesen kann nicht eher zu seiner früheren
Vollständigkeit zurückkehren, bis daß sich das Volk Israel in einem unabhängigen
rechtsstaatlichen Rahmen befindet. Denn sogar wenn das jüdische Volk rechtliche
Autonomie von den Völkern der Welt zugesprochen bekäme, wäre dieses
Rechtswesen auf ein Fundament ihm wesensfremder Werte und Gesetze gebaut. Erst
nach der Erfüllung unserer Bitte um die Rückkehr eigenstaatlicher Unabhängigkeit
können wir die Wiedereinsetzung des früheren Rechtswesens erhoffen.
Der "Chafez
Chajim" machte darauf aufmerksam, daß die Buchstabenfolge im Worte "Mischkan"
(das Wüstenheiligtum) den Ablauf der Erlösung symbolisiert: Melech
- König, Schofet - Richter, Kohen -
Priester, und Nawi - Prophet. Auf diesen Eckpfeilern ruht
eine gesunde israelitische Gesellschaft. Zuerst benötigen wir das "Königtum"
- die Rückkehr zur Unabhängigkeit, damit wir dann das "sch" von Mischkan
verwirklichen können, die Einsetzung von Richtern. Erst danach kehre dann
der Dienst im Tempel wieder, die Priester - und die Prophetie. Dann wird G~tt
wieder seine Heiligkeit auf uns ruhen lassen, in Vervollständigung des Mischkan.
Weiter bitten wir in
diesem Segensspruch: "Regiere über uns du, Ewiger, allein", und nicht
unter Zuhilfenahme von trennenden Zwischenstufen, denn jede Institution des
Regierungs- bzw. des Rechtswesens bedeutet trotz ihrer Nützlichkeit
letztendlich eine Trennwand zwischen den Geschöpfen und ihrem Schöpfer. Wir wünschen
uns gerade ein Rechts- und Regierungswesen, das keine solche Trennwand
darstellt, sondern eines, in dem offenbar wird, wie G~tt "in der
Richtergemeinde steht", wie er "mitten unter Richtern richtet"
(Psalm 82,1). Das wird durch die Vereinigung der Prinzipien erreicht. Das
moralische Ideal der Vereinigung der Prinzipien ist eine Besonderheit des jüdischen
Rechtswesens, was in unserem Segensspruch in den Begriffen "Gerechtigkeit
und Recht" zum Ausdruck kommt. Normalerweise sind die Einrichtungen des
Gerichtswesens nur in der Lage, einen der beiden Werte zu verwirklichen,
entweder Gerechtigkeit, was mit einem gewissen Nachgeben verbunden ist, oder
Recht, d.h. Wahrheit. Auf jeden Fall wird einer der Werte gemindert.
Demgegenüber besteht
das moralische Ideal des jüdischen Volkes in einem Rechtswesen, in dem sowohl
die Gerechtigkeit als auch das Recht zum Ausdruck kommen, und das ist das
Zeichen für die Gegenwärtigkeit des Herrn der Welt in diesem Rechtswesen, das
sich in Kürze durch unseren Beitrag und mit G~ttes Hilfe erneuern möge.
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